Wann darf ein Schaden an der Windschutzscheibe repariert werden?
- Wenn der Steinschlag ausserhalb des Sichtfeldes liegt. Nach STVZO bildet das sogenannte Fernsichtfeld des Kraftfahrers einen 29cm breiten Streifen – gemessen ab Lenkradmitte.
- Wenn der Abstand zwischen Steinschlag und Glasrand mindestens 10cm beträgt. Der 10cm breite Seitenrand bildet dabei die Sicherheitszone Ihrer Windschutzscheibe und sorgt für Stabilität.
- Wenn der Krater des Steinschlages eine Größe von 5mm nicht übersteigt und der Steinschlag insgesamt nicht größer wie eine 2 Euro Münze ist.
Prinzipiell gilt: Steinschläge sollten unverzüglich repariert werden. Denn dringt Schmutz und Wasser ein, kann dies zur weiteren Rissbildung führen und damit zur Sicherheitsgefährdung für Fahrer und Fahrzeug werden.